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   RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39   

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RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39 (https://dejure.org/1939,405)
RG, Entscheidung vom 20.07.1939 - 5 D 401/39 (https://dejure.org/1939,405)
RG, Entscheidung vom 20. Juli 1939 - 5 D 401/39 (https://dejure.org/1939,405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Eine erst im Alter auftretende Neigung zu Sittlichkeitsverbrechen, die auf den Erscheinungen des Rückbildungsalters beruht, ist i. S. des § 20 a StGB. einem auf Charakteranlage beruhenden Hange gleichzusetzen und kann daher die Eigenschaft eines davon befallenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 276
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 633/60

    Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Verurteilung als gefährlicher

    An sich ist es zwar möglich, daß ein Täter sich als Hangverbrecher nicht nur auf einem , sondern auf mehreren - auch völlig wesensverschiedenen - Gebieten betätigt, ja sogar einen allgemeinen Hang zu Verbrechen jeder Art zeigt (u.a. RGSt 68, 149, 156; 73, 276; 75, 343, 344/345; RG JW 1935, 932 Nr. 10; BGH 4 StR 745/52 vom 16. April 1953 und 3 StR 599/53 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54

    Rechtsmittel

    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).
  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 25/52

    Rechtsmittel

    Zwar kann der Schluss auf die Eigenschaft des Angeklagten als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers auch unter diesen Umständen begründet sein (RGSt 73, 276; 70, 214; 68, 149, 156 ff).
  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63

    Rechtsmittel

    Es macht keinen Unterschied, ob er angeboren oder durch irgendwelche Umstände erworben oder gesteigert worden ist, Gewohnheitsverbrecher kann insbesondere derjenige sein, bei dem ein angeborener Hang durch ein unverschuldetes Leiden verstärkt worden ist (RGSt 69, 129, 130/131; vgl. auch RGSt 73, 276), oder bei dem der Hang (schlechthin) auf einem Nervenleiden beruht (BGH 3 StR 169/53 vom 21. Mai 1953).
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53

    Rechtsmittel

    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52

    Rechtsmittel

    Bei der Aburteilung von Sittlichkeitsverbrechen kann allerdings zur Begründung der Eigenschaft eines Gewohnheitsverbrechers auch der Hang zu Diebstählen unterstützend verwertet werden (RGSt 73, 276).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53

    Verführung eines Minderjährigen zur gleichgeschlechtlichen Unzucht - Eigenschaft

    Für die Frage, ob ein Täter Gewohnheitsverbrecher ist, spielt es keine Rolle, worauf der Hang beruht (RGSt 69, 129; 73, 276).
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